Jus Primae Noctis et Castigatio

Alte Chroniken aus dem Mittelalter berichten von einem jus primae noctis – dem Recht der ersten Nacht des Herren gegenüber seinen Unfreien, wenn diese heiraten wollten. Ob es jemals in der Form wahrgenommen wurde, dass der Herr der Unfreien statt des Bräutigams die Braut entjungfert hat, ist unter Historikern umstritten.

Auch sprechen alte Überlieferungen von unterschiedlichen Ausprägungen und Abwandlungen, zum Beispiel in der Form eines jus primae castigatio“, dem Recht zur ersten Züchtigung der Braut, als Symbol der Übertragung der Munt (Vormundschaft) vom Brautvater auf den zukünftigen Ehemann.

Ziemlich sicher ist, dass es sich um einen vorchristlichen Brauch handelt, der daher im Mittelalter mit Sicherheit im Spannungsfeld zwischen weltlichen und kirchlichen Mächten stand, in dem auch die folgenden Geschichten stehen.